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Respekt der Beamten vor dem Steuerzahler schwindet immer mehr.

18. März 2021
Rechnungshof bemängelt:Beamte bekommen unberechtigterweise
höhere Gehälter,Beförderungen und dadurch höhere Pensionen.
Der Eid eines Beamten (56 und Art. 64) GG) liest sich so:
„Ich schwöre, dass
ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen
Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die
Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten
gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben
werde".
Wenn man dann nachfolgenden Bericht liest glaubt man wir leben in
einer Bananenrepublik.
Aus einem Bericht des Landesrechnungshofs Rheinland Pfalz geht
hervor, dass die Ministerien ihre Beamten teilweise für bis zu 10
Jahre und länger in Sonderurlaub geschickt haben. Solche
Sonderurlaube erhalten Ministeriums-Beamte zum Beispiel,um in
einem privaten Unternehmen zu arbeiten, an dem das Land beteiligt
ist.Sonderurlaub eigentlich auf sechs Jahre begrenzt.Die Idee
hinter dem Sonderurlaub für die Arbeit in solchen Unternehmen ist,
dass die Ministeriumsbeamten dort die Interessen des Landes
vertreten sollen. Sie erhalten dafür ein Gehalt, deshalb ist der
Sonderurlaub unbezahlt.
Das Problem:Laut Rechnungshof sind solche Sonderurlaube
rechtlich maximal für sechs Jahre erlaubt.Tatsächlich waren sie
aber laut eines Rechnungshof-Sprechers in 30 von bislang 52
geprüften Fällen teils deutlich länger.In neun Fällen dauerte der
Sonderurlaub sechs Jahre und länger, in 21 Fällen dauerte er sogar
zehn Jahre und länger.Die Sonderurlaube seien oft mehrmals
verlängert worden, teilweise bis zum Ruhestand, heißt es im
Prüfbericht.
Gehalt bei Privatfirmen wesentlich höher als die
Beamtenbesoldung
Der Präsident des Rechnungshofs, Jörg Berres, sagte
dem SWR, die Beamten hätten im Sonderurlaub in einigen Fällen
deutlich mehr verdient, als mit ihrer eigentlichen Tätigkeit im
Ministerium. So hätten drei Beamte im Sonderurlaub zwischen
100.000 und 150.000 Euro Jahresgehalt bekommen. In weiteren vier
Fällen haben die Beamten laut Bericht im Sonderurlaub sogar
zwischen 150.000 und mehr als 200.000 Euro Gehalt pro Jahr
erhalten.
Der Rechnungshof sagt: Wenn die Gehälter so deutlich über
den regulären Beamtenbezügen liegen, dann sei das Indiz dafür,
dass das private Interesse an der Fortführung des Sonderurlaubs
überwiegt und nicht wie erforderlich, das öffentliche oder
dienstliche Interesse.
Es wurden trotzdem weiterhin Beförderungen trotz Sonderurlaub
ausgesprochen,die automatisch zu höheren Pensionen führten!
Hinzu kommt, dass die Betroffenen aufgrund des Sonderurlaubs
weiterhin Beamte des Ministeriums sind und deshalb im Ruhestand
ihre Beamtenpension erhalten. Die falle in der Regel höher aus als
eine Rente als Angestellter, so ein Sprecher des Rechnungshofs.
Das könnte erklären, warum Beamte, die im langjährigen
Sonderurlaub hohe Gehälter erhalten, ihren Beamtenjob nicht
kündigen.
Rechnungshofpräsident Berres sagte, es sei grundsätzlich legitim
und verständlich, dass Ministerien Beamten Sonderurlaub gewährten,
um zum Beispiel in Unternehmen mit Landesbeteiligung die
Interessen des Landes zu vertreten. Eine Grenze sei aber
überschritten, wenn diese Sonderurlaube sechs Jahre und länger
dauerten.
Das habe schon das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss
deutlich gemacht. Bei Sonderurlauben verbunden mit hohen Gehältern
entstehe der Eindruck, dass den Betroffenen Vorteile aus zwei
Welten gewährt werden sollen: Auf der einen Seite ein hohes Gehalt
aus der Welt als Angestellter und gleichzeitig eine gute Pension
aus der Welt eines Beamten.
Im Rechnungshofbericht heißt es dazu, die unzulässigen
Beförderungen hätten dazu geführt, dass die
Versorgungsleistungen des Landes für die Pensionen der
Betroffenen ungerechtfertigt gestiegen seien. Es stelle sich
die Frage, wer dafür beim Land verantwortlich sei.
Bisher ist nicht bekannt, ob diese Verfehlungen personelle
Konsequenzen gehabt haben und unberechtigte Beförderungen und
Pensionen gekürzt wurden.
Was soll man dazu noch sagen?
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