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Durchbruch bei Beamtenbeihilfe
28. August 2020
Stgt.-Zeitung 2/2020. Finanzministerin Sitzmann (Bad.-Wttbg.) von den Grünen musste Zugeständnisse machen. Der Beamtenbund hat erwirkt, dass die "Staatsdiener" was die Beihilfe bei Krankheitskosten betrifft eine neue Dimension erreichen.
Um was geht es?
Wenn eine Ehegattin oder Ehegatte eines Beamten selbst berufstätig ist hat diese ja eine eigene Krankenversicherung,Privat oder Gesetzlich,so dass diese für deren Kosten aufkommt.Was kaum vom "normalen Bürger" beachtet oder gewusst ist es so, dass wenn der Ehepartner mehr zu zahlen hat als seine eigenen KK bereit war,die Beihilfe (also der Steuerzahler) des Beamten eingesprungen ist.Diese hat dann die restlichen Kosten bis zu 80 % übernommen!
2013 hat die damalige Grün-Rote Landesregierung das Jahreseinkommen des Nichtbeamteten Partners ab wann die Beihilfe einspringt von 18.000.-€ auf 10.000.-€ Jahresverdienst abgesenkt.Die Beamten haben dagegen geklagt und am 29.3.2019 vor dem Bundes-verwaltungsgericht Recht bekommen.
Dieses "Recht" geht jetzt soweit,
dass 1.Einige Widersprüche Rückwirkend ab 2013 entschädigt werden müssen.
dass 2. Ab 2013 die 18.000.-€ Grenze wieder gilt.
dass 3. Ab 1.1.2021 die Grenze auf 20.000.-€ steigt und dann unregelmäßig überprüft wird,ob weitere Anpassungen notwendig sind.
Das bedeutet,dass eine Partnerin oder Partner eines Beamten/in einen Monatsverdienst bis zu 1.500.-€ haben kann, eine eigene KK-Versicherung hat und die Kosten die diese nicht abdeckt der Steuerzahler bis zu 80 % übernimmt.
Allein in Bad.-Wttbg. gibt es ca. 190 000 Beamte und Ruheständler die in dieser Konstellation beihilfefähig sind.
Ist das Fair und Gerecht?
Achtung! Zukünftige Rentner und Rentnerinnen aufgepasst.
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