Rententhemen
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Altersarmut
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Pressemitteilungen
Bürgerversicherung
Das Rentenrecht folgt seit Jahrzehnten nicht mehr den im Grundgesetz garantierten Rechten. Gesetzliche Regelungen im Rentenversicherungsgesetz stehen unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen. Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), das zur Besteuerung der Renten führte, beruht auf einem fragwürdigen Urteil des BVerfG und der fehlerhaften Arbeit der Sachverständigenkommision. Sowohl die Rentenbeitrags-zahler als auch die Rentenempfänger können sich auf das was die Politik im Rentenrecht beschließt nicht mehr verlassen. Damit werden Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Rentenpolitik endgültig zerstört.
Altersversorgung in Deutschland |
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Arbeitnehmer Rentenversicherung |
Berufsständische |
Private Altersversorgung |
Beamten- versorgung |
Grundrechte werden durch politische Gestaltungsfreiheit ersetzt |
Grundrechte gelten |
Anspruch aus GG Art. 33 Abs. 5 |
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Keine angemessene Altersversorgung |
Angemessene Altersversorgung |
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solidarisch versichert | unsolidarisch versichert |
Die Altersversorgung in Deutschland ist ein Apartheidrecht von solidarisch und unsolidarisch Versicherten. Mit diesem Mehrklassensystem werden grundgesetzwidrig (GG Art.3) Rechtsnormen unterschiedlich in Anwendung gebracht und dadurch gilt für die Einen nicht, was für die Anderen selbstverständlich ist. Die Gesellschaft wird mehr und mehr entsolidarisiert. An Stelle der Solidarität tritt der Egoismus der Lobbyistenverbände.